Absatz- und Verwertungs-Genossenschaft
für Obst und Gartenbauerzeugnisse Igensdorf und Umgebung e. G.

 























Obstbau-Fax
Landkreis Forchheim
Nr. --- vom 10. Januar 2012

Obstbaufax Obstgroßmarkt Igensdorf 10.01.2012

Bayerisches Frostschadenprogramm Im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2012 wurden vorbehaltlich der Genehmigung durch den Bayerischen Landtag zusätzliche Mittel für ein Frostschadenprogramm eingeplant. Mit dem Programm sollen von den Frostschäden besonders schwer betroffene oder in ihrer Existenz gefährdete Betriebe unterstützt werden. Schäden durch andere Naturereignisse sind von einer Entschädigung ausgeschlossen. Zweck der Zuwendung ist der Teilausgleich von Schäden aufgrund des Spätfrostereignisses vom 3. bis 5. Mai 2011 in Betrieben mit Weinbau, Obstbau und/oder Baumschulerzeugnissen. Die Zuwendungen werden als Zuschüsse oder als Zinsverbilligung für Programmkredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Liquiditätssicherung gewährt.

Fördervoraussetzungen • Wein- und Obstbaubetriebe oder Baumschulen mit Sitz in Bayern • Schäden durch Spätfröste zwischen dem 3. und 5. Mai 2011 mit deutlichen Ertragsausfällen im Vergleich zu einem dreijährigen Basiszeitraum. • Der Rückgang der Naturalerzeugung muss im frostgeschädigten Betriebszweig mindestens 40% im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 im Obstbau sowie bei Baumschulbetrieben betragen. • Bei Schäden über 15.001 € muss der Nachweis erbracht werden, dass im Gesamtunter- nehmen ein Rückgang der Naturalerzeugung von mind. 30 % vorliegt. • Mindestschaden von 6.000 € (Basis Großhandelspreise, abzüglich ersparter (Erntekosten) • Antragstellung mit Nachweis der Schäden

Antragstellung und weitere Informationen Die Anträge sind mit allen erforderlichen Unterlagen vom 16.01.2012 bis spätestens 17.02.2012 bei folgender Behörde (Bewilligungsbehörde) einzureichen: Für Obstbau- und Baumschulbetriebe: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen Ansprechpartner Herr Bach (09321-3009-181) oder Herr Riehl (09321-3009-185) Mainbernheimer Straße 103, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 3009-0

Die notwendigen Antragsformulare sind bei den zuständigen Behörden und Obstgenossenschaften erhältlich oder können im Internet unter: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/007461 abgerufen werden.

Sollten Sie Fragen zu den Anträgen oder Richtlinien haben, so bitten wir Sie Sich mit Ihrer Genossenschaft in Verbindung zu setzen, Tel.: 09192/246.

Weitere Info’s erteilen: Hans Schilling 09191 - 86 43 01
  Mathias Krauß 0921 - 591274
Die Empfehlungen zum Pflanzenschutz erfolgten sorgfältig nach bestem Wissen. Für den Anwender eines Pflanzenschutzmittel ist die Gebrauchsanweisung verbindlich. Regressansprüche aufgrund der hier gegebenen Hinweise werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Die angegebenen Aufwandmengen sind nochmals zu überprüfen und beziehen sich auf einen Hektar und Meter Kronenhöhe!

Obstbau-Fax
Landkreis Forchheim
Nr. 33/2011 vom 22. September 2011

Der Obstgroßmarkt Igensdorf informiert: Zwetschgenannahme von Montag 26.09.2011 bis Mittwoch 28.09.2011 von 14:00 bis 16:00 Uhr. Es wird angenommen:
Ebenso ab Montag 26.09.2011 Annahme von Mostäpfeln (keine Birnen!).

Weitere Info’s erteilen: Hans Schilling 09191 - 86 43 01
  Mathias Krauß 0921 - 591274
Die Empfehlungen zum Pflanzenschutz erfolgten sorgfältig nach bestem Wissen. Für den Anwender eines Pflanzenschutzmittel ist die Gebrauchsanweisung verbindlich. Regressansprüche aufgrund der hier gegebenen Hinweise werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Die angegebenen Aufwandmengen sind nochmals zu überprüfen und beziehen sich auf einen Hektar und Meter Kronenhöhe!

Obstbau – Fax Landkreis Forchheim

 


  Obstbau-Fax

Landkreis Forchheim

 


Nr. 33/2011 vom 18. Oktober 2011

 

 

 

Aufgrund der gemeldeten sinkenden Temperaturen mit Frostgefahr müssen

jetzt alle Tropfbewässerungsanlagen vom restlichen Wasser entleert werden.

Es ist darauf zu achten, dass sämtliches Wasser abfließen kann. Hierbei kann mit Hilfe eines Kompressors mit Luft die Leitungen leer gedrückt werden.

Danach sind die  Leitungen wieder mit den Verschlusskappen zu verschließen, damit keine Spinnen u. ä. eindringen können.

Nicht frostsichere Geräte z. B.  Steuercomputer oder Fertigationseinrichtungen müssen rechtzeitig vom Feld abmontiert werden. Auf eine frostfreie Lagerung ist zu achten. Bei speziellen Fragen wenden sie sich an die Kreisfachberatung.

 

 

Frostspanner:

Mit dem ersten Frost wandern die Weibchen des Frostspanners wieder die Bäume hoch und legen dort die Eier ab.

Wer Leimringe einsetzt muss dies jetzt tun und darauf achten, dass keine Lücken unter den Raupenleimpapier entstehen. Sonst können die Raupen durchwandern!

 

 

Behandlungen zum Blattfall:

 

Um Infektionen durch Pseudomonas und Valsa (Steinobst) und Krebs (Kernobst)

durch entstandene Schnitt- und Erntewunden, die auch durch den Blattfall entstehen können, zu unterdrücken, empfehlen wir eine Behandlung mit Funguran 2,25 kg/ha u m KH) im Steinobst, sowie eine Behandlung mit (Funguran 1,5 kg/ha u. m Kh) im Kernobst.

Achtung: Pro Jahr dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf gleicher Fläche eingesetzt werden.

 

Weitere Infos erteilen:             Hans Schilling     09191 - 864301

                                               Mathias Kraus     0921 -   591274

 

Die Empfehlungen zum Pflanzenschutz erfolgten sorgfältig nach bestem Wissen. Für den Anwender eines Pflanzenschutzmittels ist die Gebrauchsanweisung verbindlich. Regressansprüche aufgrund der hier gegebenen Hinweise werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Die angegebenen Aufwandmengen sind nochmals zu überprüfen und beziehen sich auf einen Hektar und Meter Kronenhöhe!